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   BVerwG, 19.11.1992 - 4 B 197.92   

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BVerwG, 19.11.1992 - 4 B 197.92 (https://dejure.org/1992,17915)
BVerwG, Entscheidung vom 19.11.1992 - 4 B 197.92 (https://dejure.org/1992,17915)
BVerwG, Entscheidung vom 19. November 1992 - 4 B 197.92 (https://dejure.org/1992,17915)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit und Beendigung der Widmung einer Ortsstraße - Rechtsinstitut der "unvordenklichen Verjährung" - Verletzung des Grundsatzes der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme durch die Verlesung früherer Aussagen nunmehr verstorbener Zeugen - Beschwerde gegen die ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BVerwG, 19.11.1992 - 4 B 197.92
    Den möglicherweise geringeren Beweiswert eines solchen entfernteren mittelbaren Beweismittels hat das Tatsachengericht dabei im Rahmen der Beweiswürdigung zu berücksichtigen (vgl. auch BGHSt 17, 382; BGH NJW 1986, 1766; BVerfGE 57, 250 [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81]).
  • BGH, 01.08.1962 - 3 StR 28/62

    Vernehmung von Polizeibeamten als Zeugen vom Hörensagen i.R.v. Aussagen über die

    Auszug aus BVerwG, 19.11.1992 - 4 B 197.92
    Den möglicherweise geringeren Beweiswert eines solchen entfernteren mittelbaren Beweismittels hat das Tatsachengericht dabei im Rahmen der Beweiswürdigung zu berücksichtigen (vgl. auch BGHSt 17, 382; BGH NJW 1986, 1766; BVerfGE 57, 250 [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81]).
  • BVerwG, 13.09.1988 - 1 B 22.88

    Mündliche Verhandlung - Aktenbeiziehung - Subunternehmer - Arbeitnehmer -

    Auszug aus BVerwG, 19.11.1992 - 4 B 197.92
    Das Berufungsgericht war im übrigen nicht gehindert, die Niederschriften über die früheren Aussagen dieser Zeugen im Wege des Urkundenbeweises zu berücksichtigen (vgl. z.B. Beschluß vom 13. September 1988 - BVerwG 1 B 22.88 - Buchholz 402.24 § 24 AuslG Nr. 12).
  • BVerwG, 26.05.1967 - IV C 37.65

    Entfernung von aufgestellten Werbeplakaten - Verunstaltung eines Ortsbildes

    Auszug aus BVerwG, 19.11.1992 - 4 B 197.92
    Selbst wenn es sich bei diesem Rechtsinstitut - wie die Beschwerde vorträgt - um einen auch über die Landesgrenzen hinweg allgemein geltenden Rechtsgrundsatz handeln würde, vermöchte das nichts an der Zugehörigkeit dieses Grundsatzes zum Landesrecht zu ändern (vgl. allgemein BVerwGE 27, 129; ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 05.02.1986 - 3 StR 477/85

    Verwertung von Äußerungen eines nachrichtendienstlichen Gewährsmanns

    Auszug aus BVerwG, 19.11.1992 - 4 B 197.92
    Den möglicherweise geringeren Beweiswert eines solchen entfernteren mittelbaren Beweismittels hat das Tatsachengericht dabei im Rahmen der Beweiswürdigung zu berücksichtigen (vgl. auch BGHSt 17, 382; BGH NJW 1986, 1766; BVerfGE 57, 250 [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81]).
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